Waffenanträge
Home Aktuell | Kontakte | Sport | Service | Termine | was verstehe?
 

 

Befürwortung und Ablauf von Anträgen für den Erwerb von Waffen durch den LSV Frankfurt, Sparte Schützen.
Bitte den Punkt 5 besonders beachten.

Ablauf Waffenantrag
Siehe auch: http://hessischer-schuetzenverband.de/Verband/Waffenrecht/WaffenerwerbfürSportschützen.aspx

AA    Nachweis der Sportausübung. Mindestens 18x pro Jahr mit erlaubnispflichtigen Waffen. Bei jedem Waffenantrag  erforderlich.
BB    Teilnahme am Sachkundeunterricht.
CC    Sachkundeprüfung ablegen.
DD    Formblatt: Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe
        ausfüllen. (erhältlich bei der Spartenleitung) Pro Waffe ein Antrag.
EE    Antrag der Erlaubnisbehörde ausfüllen. Pro Waffe ein Antrag.
        Formulare sind bei der zuständigen Behörde anzufordern.
FF    Pro Antrag 40 Euro an den Hessischen Schützenverband überweisen.
        Konto: 350710 // BLZ: 50050201. Frankfurter Sparkasse.
        Im Feld "Verwendungszweck" immer die komplette Vereinsnummer
         angeben z.B. 81130999
       
GG    Alle Anträge plus eine Kopie der Überweisung an den
        Kreisschützenmeister senden. Derzeitig: KSM Peter Jürgen Bender,
         Donnersbergstr.22.  60528 Frankfurt.
         Beizulegen sind ebenfalls die Nachweise der Sportausübung. (Kopie)
HH    Nachdem die Unterlagen vom Verband / Kreisschützenmeister an
        den Antragsteller zurück gesendet wurden, reicht der Antragsteller
        die Unterlagen bei seiner zuständigen Behörde ein

Hiermit möchten wir den Antragsteller auf folgendes hinweisen:

  1. Der Hessische Schützenverband genehmigt grundsätzlich Waffenerwerb Anträge frühestens nach einer Mitgliedschaft von einem Jahr in einem Schützenverein.
  2. Es wird dabei vorausgesetzt, dass in dieser Zeit ausreichend Schießtraining absolviert wurde ( min. 18 x im Jahr) und der Antragsteller die erforderlichen Kenntnisse im Umgang und der Handhabung der beantragten Waffen und der dazugehörigen Munition besitzt.
  3. Die unter 2 erforderliche Voraussetzung ist vom Verein zu bestätigen. Die Bestätigung erfolgt in der Sparte nach einer schriftlichen Sachkundeprüfung. Eine Teilnahme am Sachkundeunterricht ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Bei einer erfolgreichen Prüfung wird durch die Sparte eine Urkunde ausgestellt. (€ 6) Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch ein Prüfungskommission (3 Personen) der Sparte, der Unterricht erfolgt durch Herrn Raimund Schmidt.
     
  4. Ablauf der Genehmigung:

    Kurzwaffen: Sportpistole Kaliber .22, auf Wunsch .32. (Sportpistole)
    Weitere Waffen mit größeren Kaliber werden erst nach Ablauf eines weiteren Jahres bei Nachweis einer regelmäßigen Teilnahme am Sportbetrieb genehmigt.
    Das bedeutet im Einzelnen die Teilnahme an Veranstaltungen des Vereines wie Vereinsmeisterschaften, Rundenwettkämpfen, Turniere.
    Es werden nur Kaliber gem. Sportordnung DSB genehmigt.
    .22 / .32 / 9mm / .38 / .357 / .44 / .45
    Das Training mit der Luftpistole ist Voraussetzung.

    Langwaffen: Unterschrift des zuständigen Referenten auf dem Antrag als Nachweis für ein ausreichendes Training, sowie die Teilnahme an den Veranstaltungen des Vereines wie Vereinsmeisterschaften, Turniere. Das Training mit dem Luftgewehr ist Voraussetzung.

    Flinte: Unterschrift des zuständigen Referenten auf dem Antrag als Nachweis für ein ausreichendes Training sowie die Teilnahme an Veranstaltungen des Vereines wie Vereinsmeisterschaften, Turniere.
    Genehmigt wird das Sportkaliber 12/70, Trap - Skeetflinten.

     
  5. Nachweis der Sportausübung.

    3 Jahre nach der Genehmigung einer Waffenbesitzkarte überprüft, nach dem neuen Waffengesetz, das Ordnungsamt erneut das Bedürfnis. Dazu muss die Teilnahme am Training / Wettkämpfen nachgewiesen werden. Mindestens 18x im Jahr. Für diesen Nachweis steht den LH Schützen ein Nachweisheft zur Verfügung.
    Weitere Fragen dazu bitte an die Mitglieder des Vorstandes richten.
     

 

 

Service Seitenbeginn